Umgang mit Plagiaten


Wir sind für Fairness - Ihnen gegenüber aber auch hinsichtlich des Umgangs der Studierenden miteinander. Dazu gehört, dass wir uns Mühe geben, Ihre individuellen Leistungen gerecht zu bewerten. Nur eben: Ihre individuellen Leistungen - nicht die anderer. Allerdings werden leider immer wieder von einigen wenigen Studierenden schriftliche Arbeiten abgegeben, bei denen es sich nicht um eigene Leistungen handelt, sondern um Plagiate. Das ist gegenüber den Mit-Studierenden, die für ihre Hausarbeiten und Referate hart arbeiten, nicht nur unfair, sondern es verstößt auch gegen die Regeln wissenschaftlichen Anstands.

Das Fachgebiet für Kommunikationswissenschaft, insbes. Kommunikationstheorie, hat daher folgende Vorgehensweise zum Umgang mit Seminar- und Abschlussarbeiten beschlossen und bittet dafür um Ihr Verständnis: Alle Seminar- und Abschlussarbeiten müssen außer in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version (auf CD-ROM oder per E-Mail an den betreuenden Dozenten) eingereicht werden. Stellen Sie hierbei bitte sicher, dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen.

Wir haben diese Regelung nicht getroffen, weil wir Kontroll-Freaks sind. Wir stellen Sie auch nicht unter einen Generalverdacht. Wir wollen lediglich verhindern, dass sich einige wenige durch unredliches Verhalten gegenüber der Vielzahl ehrlicher Studierenden einen Vorteil verschaffen. Wir hoffen, das ist in Ihrem Sinne.

Jede Seminar- und Abschlussarbeit wird routinemäßig anhand der eingereichten digitalen Version vom Fachgebiet mittels einer Anti-Plagiats-Software überprüft. Diese Programme haben mittlerweile eine sehr hohe Trefferquote, da sie mit einer Kombination aus Internetrecherche und stilometrischer Forensik (Aufdecken von Stil- und Formulierungsbrüchen) arbeiten.

Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als ungenügende Leistung. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis (und auch kein Teilnahmeschein) ausgestellt. Eine Wiederholung der Arbeit für die entsprechende Lehrveranstaltung ist nicht möglich.

Als Plagiat (im Sinne der Resolution des Deutschen Hochschulverbandes zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis) gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn bei der Übernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngemäße Übernahmen und wörtliche, in Anführungszeichen gesetzte Übernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverständlich nicht unter diese Definition.

Ein Plagiat anstelle einer selbständig erstellten Seminararbeit abzugeben ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln (vgl. Resolution des Deutschen Hochschulverbandes) sowie das Urhebergesetz (§ 23, 24 UrhG) dar und erfüllt den Straftatbestand der Täuschung (§ 263 Abs. 1 StGB). Ebenso ist der Tatbestand der Täuschung erfüllt, wenn eine Arbeit zur Erlangung eines Leistungsnachweises abgegeben wird, die in toto oder partiell bereits in einer anderen Veranstaltung des Fachs Kommunikationswissenschaft oder in einem anderen Fach eingereicht wurde.

Selbstverständlich werden wir Plagiat-Fälle zwischen den Lehrenden des Instituts austauschen.

Once again: Es geht nicht darum, Ihnen generell Plagiate zu unterstellen. Wir anerkennen ausdrücklich die vielen hervorragenden Arbeiten, die Sie in der Vergangenheit geschrieben haben - und hoffentlich auch weiterhin schreiben werden. Es geht vielmehr darum, einigen wenigen "schwarzen Schafen" auf die Schliche zu kommen - damit die Bewertungen, die Sie für Ihre Leistungen erhalten, so fair wie möglich sind.